AGBs
Soweit nicht anders mit den Geschäftspartnern vereinbart gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs):
- Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
1.1. Michael Zeisig I Game Changing Partner erbringt Beratungs- und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung – insbesondere der Strategie-, Organisations- und Führungs- und Projektmanagement-Beratung.
1.2. Mit dem Zustandekommen eines Beratungsvertrages zwischen der Michael Zeisig I Game Changing Partner (im Folgenden Berater) und ihrem Auftraggeber (im folgenden Klient) erkennt der Klient diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) unter Verzicht widersprechender AGB an.
2. Geltungsbereich
2.1. Die nachstehenden AGB sind Grundlage für alle Beratungs- und/oder Dienstleistungen zwischen dem Berater und seinem Auftraggeber. Werden individuelle Vereinbarungen zwischen dem Berater und dem Klienten getroffen, so haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
2.2. Finden diese AGB zwischen dem Berater und einem Klienten Anwendung, so gelten diese auch zukünftig für alle Beratungs- und Dienstleistungen auch dann, wenn der Berater nicht erneut darauf hinweist.
2.3. Neben individuellen Vereinbarungen mit dem Klienten und diesen AGB gilt nur deutsches Recht.
2.4. Etwaige AGB des Klienten gelten für die Zusammenarbeit mit dem Berater in keinem Fall, selbst dann, wenn der Berater ihrem Einbezug nicht oder nicht ausdrücklich widerspricht.
2.5. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebotes durch den Klienten und des Beraters oder bei mündlicher Auftragserteilung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Berater zustande.
3. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
3.1. Die im Vertrag (Auftrag) zwischen dem Berater und dem Klienten beschriebene Beratungs- und/oder Dienstleistung ist Gegenstand des Auftrages. Einzelheiten des Auftrages wie Art, Inhalt, Umfang der konkreten Beratungs- und/oder Dienstleistung sowie Dauer, Honorar, Verantwortlichkeit, Beratungsorganisation etc. werden in dem Vertrag gesondert schriftlich dargelegt.
3.2. Gegenstand des Auftrages ist die im Vertrag beschriebene Beratungs- und/oder Dienstleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges.
3.3. Die Leistungen des Beraters gelten als erbracht, wenn die Datenerhebung, die Datenanalysen sowie die Auswertungen mit den sich hieraus ergebenen Schlussfolgerungen/Empfehlungen mit dem Klienten erarbeitet sind und in einem abschließenden Gespräch dem Klienten präsentiert und erläutert werden. Unberührt bleibt, ob der Klient den vorgeschlagenen Empfehlungen folgt bzw. wann er diese umsetzt.
3.4. Der Klient darf die im Vertrag beschriebenen zu bringenden Ergebnisse ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke verwenden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Beraters darf der Klient die zu erbringenden Ergebnisse nicht an Dritte weitergeben oder veröffentlichen. Der Berater behält sich alle Rechte und Ansprüche in Bezug auf Urheberrechte, Marken und sonstige mit ihnen verbundenen Schutzrechte sowie aller Methoden, Verfahren, Ideen und Konzepte, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, die bei den zu erbringenden Ergebnissen enthalten sind, vor.
3.5. Das Berater führt die Beratungs- und/oder Dienstleistung durch qualifizierte und erfahrene Berater mit größter Sorgfalt, mit seinem gesamten Know-how und stets auf die individuelle Situation des Klienten bezogen, aus.
3.6. Bei der Besetzung von Beratern wird der Berater möglichst dem Wunsch des Klienten nach bestimmten Beratern nachkommen, hält sich jedoch das Recht vor, Berater einzusetzen, die den Leistungserfordernissen entsprechen.
3.7. Berater des Beraters, die zur Auftragsdurchführung vorübergehend in der Betriebssphäre des Klienten sind, sind ausschließlich an den Weisungen hinsichtlich Zeit, Art und Weise der Auftragsdurchführung des Beraters gebunden. Die Berater haben lediglich die Hausordnung und dessen Anweisungen zur Betriebssicherheit zu befolgen.
3.8. Die Parteien haben Einigkeit darüber, dass während der Laufzeit einer Beratung und während einer Frist von 6 Monaten nach dem Beratungsende keine Berater des Beraters von dem Klienten angestellt oder beauftragt werden. Für den Fall des Widerhandelns löst dies einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 25.000,- € aus.
3.9. Der Klient hat das Recht, sich während der Durchführung der Beratung jederzeit in Abstimmung mit dem leitenden Berater über den Stand des Beratungsvorhabens zu informieren und nach Durchführung der Beratung einen schriftlichen Bericht über den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung zu verlangen.
3.10. Das Berater ist verpflichtet, bei der Datenbeschaffung, Datenanalysen und Auswertungen stets die Situation des Unternehmens hinsichtlich der zu untersuchenden Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Die von dem Klienten oder von Dritten bereit gestellten Daten werden lediglich auf Plausibilität überprüft. Die Analysen und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen/Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Methoden aus der Wissenschaft und Praxis. Die Darstellungen der Beratungsergebnisse erfolgen in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
4. Vertraulichkeit
4.1. Sämtliche Informationen über den Klienten und sein Unternehmen, die der Berater im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, werden von dem Berater vertraulich behandelt, soweit ihre Aufgabe nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt.
4.2. Auf Verlangen des Klienten werden Informationen, die keinesfalls offenbart werden dürfen, vom Klienten bei der Überlassung an den Berater als „strikt vertraulich“ gekennzeichnet.
4.3. Sämtliche während der Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitsmittel werden nach dem Beratungsende in geordneter Form dem Klienten zurückgegeben.
5. Mitwirkungspflicht des Klienten
5.1. Der Klient ist verpflichtet, dem Berater nach Kräften zu unterstützen und in seinem Unternehmen alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen organisatorischen und fachlichen Vorrausetzungen zu schaffen, insbesondere alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten und Informationen zeitnah und aktuell zur Verfügung zu stellen, notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen und wenn erforderlich, die Zustimmung von den Entscheidungsgremien unverzüglich einzuholen sowie für die Berater geeignete Büroräume und die notwendigen Hilfsmittel in ausreichendem Maße zu Verfügung zu stellen.
5.2. Ferner trägt der Klient Sorge für die Teilnahme aller Führungskräfte und sonstigen Mitarbeiter seines Unternehmens, soweit deren Anwesenheit für die Auftragsdurchführung erforderlich ist und für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit jener Leistungen, die die Mitarbeiter des Klienten aufgrund der Absprachen zwischen dem Berater und dem Klienten beitragen sollen.
5.3. Auf Verlangen des Beraters hat der Klient die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
5.4. Der Berater wird frühzeitig und unaufgefordert über solche Umstände informiert, die für die Auftragsdurchführung von Bedeutung sein können.
5.5. Die von dem Berater gelieferten Zwischenergebnisse und -berichte werden von dem Klienten unverzüglich daraufhin geprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Klienten bzw. sein Unternehmen zutreffen; erforderliche Korrekturen werden unverzüglich dem Berater schriftlich mitgeteilt.
6. Geschäftspartner
6.1. Der Berater behält sich vor, mit der Erbringung von Beratungs- und/oder Dienstleistungen sachverständige Berater einzusetzen, wobei der Berater stets dem Klienten unmittelbar verpflichtet bleibt, es gilt dementsprechend § 13 der AGB.
6.2. Der Berater stellt sicher, dass die beauftragten Berater über das benötigte Fachwissen verfügen, und sichert die Qualität während der Auftragsdurchführung.
6.3. Der Berater entscheidet nach eigenem Ermessen, welchen Berater er einsetzt.
7. Reisekosten
7.1. Die Reisekosten werden nach den derzeit aktuellen steuerlichen Regelungen sowie im Auftrag getroffener Regelung berechnet.
8. Leistungsänderungen
8.1. Der Berater verpflichtet sich, Leistungsänderungen des Klienten Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere vor dem Hintergrund des Gesamtaufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
8.2. Der Berater behält sich eine Prüfung der Leistungsänderungen vor. Berühren die Leistungsänderungen die vereinbarten Vertragsbedingungen hinsichtlich des Gesamtaufwandes oder des Zeitplans, so vereinbaren die Vertragsparteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen in Bezug auf die Erhöhung der Vergütung sowie der Verschiebung der geplanten Termine.
8.3. Sind die Leistungsänderungen erheblich und lassen sich nicht in dem vereinbarten Auftrag integrieren, so kann der Berater eine gesonderte Beauftragung verlangen.
8.4. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen zu erbringenden Ergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über Besprechungen hinsichtlich der Leistungsänderungen können dem Rechnung tragen, sofern diese von beiden Parteien unterzeichnet werden.
8.5. Solange die Leistungsänderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Berater den ursprünglich vereinbarten Auftrag ohne Berücksichtigung der Leistungsänderungen durch.
9. Leistungsverhinderungen, Verzug, Unmöglichkeiten
9.1. Der Berater gelangt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und der Berater diese Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat der Berater beispielsweise einen unvorhergesehenen Ausfall des für das Beratungsprojekt eingeplanten Beraters, höhere Gewalt und sonstige Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die dazu führen, dass der Berater die vereinbarte Leistung nicht oder vorübergehend nicht erbringen oder nur unter erschwerten Bedingungen erbringen kann.
9.2. Der höheren Gewalt gleich stehen die Folgen von Krieg, Terroranschlägen, Arbeitskämpfen, hoheitlichen Eingriffen und ähnlichen Umständen, von denen der Berater unmittelbar oder mittelbar an der Leistungserbringung für den Klienten gehindert wird.
9.3. Sind die Leistungshinderungen von vorübergehender Natur, so ist der Berater berechtigt, die Erfüllung seiner Pflichten um die Dauer der Verhinderungen und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird durch eine solche Verhinderung die Leistungserbringung des Beraters dauerhaft unmöglich, so wird er von diesen Pflichten frei.
9.4. Bei Leistungsverhinderungen aufgrund von Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten des Klienten zu Information und Kooperation aus individueller Absprache und aus Abs. 5 dieser AGB, ist der Berater berechtigt, zu den vereinbarten Stunden und Tagessätzen abzurechnen, selbst wenn dadurch das vereinbarte Honorarbudget überschritten wird.
10. Vergütung / Zahlung
10.1. Für die erbrachte Leistung darf der Berater dem Klienten Honorar und Auslagen monatlich in Rechnung stellen. Berechnungsbasis für das Honorar sind die aufgewendeten Arbeitszeiten und die jeweils gültigen Stunden- bzw. Tagessätze der für den Klienten tätigen Berater.
10.2. Soweit keine anderen Regelungen getroffen werden, werden die Reisekosten nach dem tatsächlichen Aufwand und die Tagesspesen nach den geltenden steuerlichen Regelungen berechnet. Reisezeiten werden zu 50 % des vereinbarten Stunden-/Tageshonorars berechnet.
10.3. Bei Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- oder Höchsthonorars gilt das, solange die Summe der Rechnungen dessen Betrag nicht überschreitet. Forderungen aus Mehraufwand bei Verstößen der Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
10.4. Falls der Klient vor Beginn der Auftragsdurchführung vom Vertrag – unabhängig vom Rechtsgrund – zurücktritt, so hat er dem Berater 25 % des vereinbarten Honorars als Schadenersatz zu zahlen.
10.5. Solange der Klient mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung von dem Berater in Verzug ist, darf der Berater seine Arbeiten für den Klienten einstellen. Dadurch bedingte Verzögerungen bei der Auftragsdurchführung gehen allein zulasten des Klienten.
10.6. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
10.7. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
11. Gewährleistung / Mängelbeseitigung
11.1. Die Berater des Beraters führen ihren Beratungsauftrag mit größter Sorgfalt durch und beziehen sich stets auf die individuelle Situation bei dem Klienten. Die Berater leisten keine Gewähr dafür, dass die Erhebungen und Analysen sowie die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Von Dritten bzw. von dem Klienten überlassene Daten werden lediglich auf Plausibilität überprüft.
11.2. Der Berater übernimmt keine Gewähr für den Einsatz gehörig ausgebildeter und mit den Fachkenntnissen versehener Berater sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsdurchführung.
11.3. Ein aus der Beratung entstehender Erfolg kann nicht garantiert werden.
11.4. Der Klient hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel, soweit die Beseitigung mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Klient hat den Mangel innerhalb von 30 Tagen nach erbrachter Leistung
oder nach dem Abschlussgespräch schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.
11.5. Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Klient verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
11.6. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen eines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Klient die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlages der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüberhinausgehende Schadensansprüche gilt Abs. 12.
12. Haftung
12.1. Soweit die etwaigen Schäden darauf beruhen, dass der Klient seiner Mitwirkungspflicht in einem für die Auftragsdurchführung wesentlichen Punkten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung für den Berater ausgeschlossen. Die vollständige und rechtzeitige Erfüllung seiner Pflichten hat der Klient nachzuweisen.
12.2. Der Berater haftet dem Klienten für durch leichte oder einfache Fahrlässigkeit (mit-) verursachte Schäden nur, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragzwecks unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall ist die Haftung auf die Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
12.3. Im Übrigen haftet der Berater für Schäden nur, wenn und soweit diese vom Berater bzw. von deren Beratern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dabei beschränkt sich die Haftung des Beraters stets auf Schäden, mit denen er vernünftigerweise rechnen musste.
12.4. Der Berater hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 250.000, – € pro Schadensfall. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadenrisikos ist der Berater verpflichtet, dem Klienten eine höhere Haftungssumme anzubieten, soweit der Klient die zusätzliche Versicherungsprämie übernimmt.
12.5. Der Berater haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung und/oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen.
12.6. Der Schadensanspruch des Klienten gegenüber dem Berater kann nur innerhalb von 6 Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch 2 Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
12.7. Die Schadenersatzansprüche des Beraters gegenüber dem Klienten verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
12.8. Wird die Leistung unter Einbeziehung eines Dritten wie ein Systemhaus, eines Wirtschaftsprüfers, eines Steuerberaters, eines Personalberaters oder eines Rechtsanwaltes erbracht und der Klient hiervon informiert, so gelten nach dem Gesetz und Bedingungen des Dritten entstehende Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den Klienten abgetreten.
13. Schweigepflicht/Datenschutz
13.1. Der Berater verpflichtet sich, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die während der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Dies gilt auch für alle Datenerhebungen, Analysen sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Klienten erfolgen.
13.2. Der Berater stellt sicher, dass alle für die Auftragsdurchführung eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift hingewiesen werden.
13.3. Die Schweigepflicht gilt für alle Beteiligten des Beraters auch für die Zeit nach Beendigung des Beratungsauftrages.
13.4. Dem Berater ist es ausdrücklich erlaubt, die ihm anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsdurchführung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Berater gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
14. Schutz des geistigen Eigentums
14.1. Der Klient verpflichtet sich, dass alle von dem Berater gefertigten Dokumente nur für seine eigenen
Zwecke verwandt werden dürfen und nicht ohne Zustimmung des Beraters im Einzelfall publiziert werden.
14.2. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Klienten verbundene Unternehmen bedarf ebenfalls einer schriftlichen Zustimmung durch den Berater.
14.3. Soweit Beratungsleistungen urheberrechtsfähig sind, bleibt der Berater Urheber. Der Klient erhält in diesen Fällen nur das eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Beratungsleistungen.
15. Kündigung
15.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Beratungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.
15.2. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16. Zurückbehaltungsrecht
16.1. Der Berater behält sich vor, bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen die ihm überlassenen Unterlagen zurückzubehalten, dessen Ausübung treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Klienten einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
16.2. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Klient ihm bei Auftragserteilung überlassen hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand
17.1. Erfüllungsort für die Leistungen des Beraters und für Zahlungen an den Berater ist – soweit nicht anders vereinbart – Hamburg.
17.2. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Beraters.
18. Sonstiges
18.1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Berater dürfen nur nach vorheriger Zustimmung abgetreten werden.
18.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingung müssen ausdrücklich gekennzeichnet sein.
18.3. Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch Wirksame zu ersetzen.
18.4. Der Klient bestätigt und erkennt an, dass der Berater und der Klient über das Internet per E-Mail korrespondieren oder Informationen austauschen können.
Hamburg, im November 2011
Diese AGB gelten bis auf Weiteres ab dem 1. November 2021